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Indianerpfad


Ethnomedizin: Die Medizin der Naturvölker für Seele und Leben

Ist Scham anerzogen? Oder gehört sie zur Natur des Menschen?

Darüber kann man streiten. Tun wir hier aber nicht.


Es gibt zwei Arten von Scham:

1.) Die aus anerzogenem Glauben an Minderwertigkeit.

2.) Die Scham in Verbindung mit Schuld(gefühlen).


SCHAM IST EIN MACHTMITTEL


Wird Scham so verwendet, dann versteckt sich das ‚Opfer’ bzw. unterdrückt seine schambezogene Natur. Scham hält also klein, sie ‚verklemmt’. Sie ist sehr häufig Bestandteil in Auseinandersetzungen, und sie bewirkt einen Druck im Sinne der Anpassung an eine Konformität. Wir finden diese in Religionen, Sekten, beim Militär, in Kindergärten und Schulen, aber auch in der Nachbarschaft.


Im gesellschaftlichen Kontext wird jemand als ‚unverschämt’ benannt, wenn er sich mehr erlaubt als die anderen Menschen. Und das muss nicht eine Grenzüberschreitung betreffen, es reichen ein ‚zu kurzes’ Kleid oder nächtliche Geräusche der Lust, die die Nachbarn stören.

‚Der/die schämt sich noch nicht einmal, dass…’ Ja, was? Dass sich mehr Freiheit erlaubt wird, als dies die Meckerer tun, bei denen dieses Verhalten mit Scham besetzt ist. Anstatt sich davon zu befreien wird dem Gegenüber die Scham nahegelegt… Hoffentlich kommt das nicht an!


ANERZOGENE UND VERMEINTLICHE MINDERWERTIGKEIT

Der innere Richter, die innere Richterin


Der relevante innere Aspekt ist hier der innere Richter/in.

So benannt wird der selbstbewertende Teil im Menschen.

In seiner natürlichen Aufgabe wäre er verantwortlich für die Selbstreflektion.

Sie ist als Mittel der Selbsterkenntnis und Selbstkorrektur ein wichtiger Teil des Menschen.

Die Bedeutung der Selbstreflektion wird auch erkennbar, wenn diese fehlt. Als Beispiele seien Egomanie und narzistische Persönlichkeitsstörungen genannt.


Beim inneren Richter/in geht es allerdings über das Maß der Selbstreflektion hinaus. Hier wurde quasi Recht und Gesetz von den Autoritäten, (Eltern, Gesellschaft, Religion…), übernommen. Und damit auch die Abwertung. Der innere Richter/in bewertet also nach einem fremden Gesetzbuch.

Eine lösende Arbeit wird in den dynamischen Seelen-Aufstellungen angeboten. Ziel ist es, diese innere Stimme kennenzulernen, und ihr wieder in eine ihrer Natur entsprechende Aufgabe zu geben. Ein gutes Mittel der integrativen Nacharbeit für den Klienten ist die Verfassung eines eigenen Gesetzbuches.

Wir nennen sie ‚die eigenen 10 Gebote’.


DIE SCHAM IN VERBINDUNG MIT SCHULD(GEFÜHLEN)


Scham und Schuld, sie treten hier auf wie Geschwister.

Und es muss nicht einmal echte Schuld sein, ein Schuldgefühl reicht aus.

Im Gebrauch als Machtmittel geht es auch hier darum, einen Menschen zu dominieren.

Eine Schuld wird hierbei eingeredet, etwa im Sinne der katholischen Kirche: Alle sind Sünder! (Und dann wird die Erlösung gleich mit angeboten: ‚Vergib uns unsere Schuld!’). Wie praktisch im Sinne von Unterdrückung und im Sinne der Folgsamkeit.

Bei dieser Art von Scham geht es um eine anerzogene Wertung, eine Abwertung. Ob es das Geschlecht ist, das hier abgewertet wird, die Sexualität, die Bedürftigkeit oder die Lebendigkeit: Übernommen wurde die Wertung der Autoritäten. Damit werden die Natur des Menschen oder seine Aspekte als fehlerhaft eingeordnet. Und als böse, gefährlich, hässlich oder sündig. Der so geprägte Mensch fühlt sich dadurch minderwertig. Er wird also versuchen seine (eingeredete) Minderwertigkeit zu verbergen. Und das gelingt natürlich nicht immer. Dann treibt es ihm die Schamesröte in das Gesicht.

Der innere Richter

In Beziehungen


Doch auch in Beziehungen kommt es zu dieser Art von Konflikten, etwa in Vorwürfen: ‚Du hast Schuld, dass ich mich so fühle…’  Der/die Anklagende bewertet also z.B. eine Aussage des Du’s im Sinne der eigenen (ungeliebten) emotionalen Resonanz. Schuld bist du! Erwartet wird nun Scham oder Reue. Erhofft wird, der/die Partner*in ‚lernt’ daraus. Es wird also damit versucht eine Peinlichkeit im anderen Menschen zu erzeugen, die künftig vermieden werden will. Daran kranken viele Beziehungen…


Wir nehmen einmal Vorfälle aus, die in das Strafgesetzbuch gehören, sondern sprechen über ganz ‚normale’ Auseinandersetzungen dieser Art. Hier muss ganz klar gesagt werden, dass jeder Mensch selbst für seine Gefühle verantwortlich ist. Und für die eigene Geschichte und daraus resultierende Verletzbarkeiten eben auch. Beispielsweise kann man niemandem ein Gefühl ‚machen’, etwa Angst oder Wut. ‚Du machst mich wütend’ ist also Unsinn. ‚Ich werde wütend, wenn…’ wäre richtig. Vorwürfe dieser Art sollten stets zurückgewiesen werden. Hier kann eine Beziehungs-Aufstellung hilfreich sein.


Soweit ein kurzer Ausflug in das Beziehungstheater um Scham und Schuld.

SCHULD


Bei Scham in Verbindung mit Schuldgefühlen ist die Frage, ob es sich um eine wirkliche Schuld handelt, oder nicht. Im ersten Fall kann eine Entschuldigung dienen, sie ist das Ende einer Schuld, will aber angenommen werden. Dies gilt auch für das Verzeihen. Es gehört Größe dazu, diese Schritte zu gehen. Auf beiden Seiten.


Im Fall der eingeredeten Schuld ist eine Auseinandersetzung mit dem Verursacher/in zu suchen.

Hier dürfte es sich zumeist um die Eltern, den Partner*in, oder die Vorgesetzten handeln.

Ein Ziel von diesen Gesprächen könnte sein, dass diese Form von Kleinmacherei und Manipulation aufhört. Und wenn es sich um ‚die Nachbarn’ handelt: Man könnte hin und wieder eine Therapie empfehlen. Ignoranz ist auch ein Mittel…

BeziehungsstreitKonsequenzScham


Die Scham